Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt mit der
Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) die grundsätzlichen Anforderungen an
ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement fest. Die derzeit geltende Fassung
ist seit dem 20. April 2024 in Kraft und verbindet
sektorenübergreifende Rahmenbestimmungen mit sektorspezifischen Konkretisierungen.
Für wen gelten die Anforderungen?
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und
Vertragspsychotherapeuten, Medizinische Versorgungszentren (MVZ),
Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser.
Für den Aufbau, die Aufrechterhaltung und die Weiterentwicklung des internen
Qualitätsmanagementsystems bieten wir eine unabhängige Prüfung der für
Ihre Einrichtung relevanten Anforderungen der QM-RL an.
Sie bestimmen selbst, wie die Prüfung zu Ihrer Einrichtung passt.
Umfang, Art und Prüfungsintervall legen Sie unverbindlich fest.
20 Prüfbereiche – soweit für Ihre Einrichtung relevant
1Messen und Bewerten von Qualitätszielen
2Erhebung des Ist-Zustandes und Selbstbewertung
3Regelung von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
4Prozess- bzw. Ablaufbeschreibungen
5Schnittstellenmanagement
6Checklisten
7Teambesprechungen
8Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen
9Patientenbefragungen
10Mitarbeiterbefragungen
11Beschwerdemanagement
12Patienteninformation und -aufklärung
13Risikomanagement
14Fehlermanagement und Fehlermeldesysteme
15Notfallmanagement
16Hygienemanagement
17Arzneimitteltherapiesicherheit
18Schmerzmanagement
19Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen bzw. Sturzfolgen
20Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt
Die Prüfung orientiert sich an den Methoden, Instrumenten und Anwendungsbereichen
der QM-RL. Welche Punkte im konkreten Fall relevant sind, richtet sich nach
Versorgungssektor, Leistungsspektrum und Struktur Ihrer Einrichtung.